Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen
Zielgruppe
Alle Mitarbeiter im Export
Inhalt
Das Seminar befasst sich ausführlich mit den Regeln hierzu:
- dem Ausstellen und den entsprechenden Nachweisen
- Erläuterung der unterschiedlichen und parallel existierenden Ursprungsbegriffe
- Bescheinigung weiterer Handelspapiere
Seminarziel
Ursprungszeugnisse dienen zum Nachweis des handelsrechtlichen Ursprungs und werden von diversen Empfangsländern deutscher Waren zur Importabfertigung vorgeschrieben. Ursprungszeugnisse sind im Gegensatz zu Warenverkehrsbescheinigungen Pflichtdokumente, sie werden aber auch zunehmend als zahlungsauslösendes Dokument bei Akkreditiven eingesetzt. Im Rechtsrahmen des Zollkodex der EU und im Rahmen ihres Satzungsrechts stellen die Industrie- und Handelskammern Ursprungszeugnisse aus.
Kennziffer | S183.23.1 |
Datum | 15. November 2023 |
Ort | IHK Bodensee-Oberschwaben Weiterbildung |
Wochentage | Mi |
Uhrzeit | 09:00 - 12:30 Uhr, UE 4 |
Preis | 185,00 € inkl. Lernmittel |
Ansprechpartner | Frau Carolin Karrer Telefon: 0751 409-179 E-Mail: karrer@weingarten.ihk.de |
Status: | Freie Plätze vorhanden |