Keine Regelung zum Beschäftigtenschutz - was nun?
Geschäftsführer, Inhaber Führungs- und Fachkräfte aus dem Personalwesen aus Industrie und Handwerkerbetrieben
Die Digitalisierung der Arbeitswelt hat den Beschäftigtendatenschutz stärker in den Fokus der Personalarbeit gestellt. Ob beim (E-)Recruiting im Bewerbungsverfahren, der Nutzung von Social Media im Unternehmen, dem Datenaustausch im Konzern oder bei der Übermittlung von Beschäftigtendaten in Drittstaaten, sämtliche HR-Aufgaben sind datenschutzkonform auszugestalten. Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen können zu massiven Bußgeldern führen. Auch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats erfordern besondere Beachtung. Mehr denn je sind daher exakte Kenntnisse der DSGVO und des reformierten BDSG für Arbeitgeber unerlässlich.
Der Bundesgesetzgeber hat mit § 26 BDSG eine Norm zum Beschäftigtendatenschutz geschaffen. Aktuell wird der EuGH demnächst darüber entscheiden, ob diese Norm dem Europarecht entspricht. Wenn der EuGH dem Votum des Generalanwaltes folgt hat das gravierende Folgen für den Beschäftigtendatenschutz. Der § 26 BDSG wäre nach europäischem Recht nicht mehr anwendbar. Übergangsfristen gewährt der EuGH keine, so dass von heute auf Morgen die Rechtsgrundlage entfallen würde.
Für Arbeitgeber stellt sich dann die Frage, auf welcher Grundlage er dann noch die Daten seiner Beschäftigten verarbeitet darf. Wären die Daten ggf. zu löschen? Und dann? In diesem Fall ist zügiger Handlungsbedarf geboten. Denn letztendlich werden diese Daten oder zumindest ein Teil der Daten, benötigt.
Inhalte:
• Rechtslage nach der möglichen EuGH-Entscheidung und Wegfall von § 26 BDSG
• Betriebsvereinbarungen als Rechtsgrundlagen unter Beachtung von Art. 88 DSGVO
• Das neue TTDSG im Beschäftigtendatenschutz
• Wichtige Praxishinweise und Handlungsempfehlungen für die alltägliche Arbeit
• Aufgaben, die aus der DSGVO von Unternehmen zu erfüllen sind: Informationspflichten, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Meldung von Datenschutzverstößen, Sanktionen
Referenten
Hans-Hermann Schild, Richter i.R., Tätigkeitsschwerpunkte u.a. im Bereich Datenschutzrecht, Personalvertretungsrecht und Beschäftigtendatenschutz. Vorsitzender von diversesten Einigungsstellen bei öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen. Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachgebiet Öffentliches Recht, IT-Recht und Umweltrecht von Herrn Prof. Dr. Gerrit Hornung, LL.M. an der Universität Kassel
Jürgen H. Stroscher, Geschäftsführer Drimalski & Partner, Informatiker, Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung, Datenschutzbeauftragter und Datenschutz Auditor (TÜV, udiszert©)
Dieses Seminar soll Lösungsmöglichkeiten für Arbeitgeber bieten und den möglichen zulässigen Umgang mit Beschäftigtendaten nach dem Wegfall des § 26 BDSG herausarbeiten. Des Weiteren werden auf die Informationspflichten des Arbeitgebers und den Auskunftsrechten der Arbeitnehmer eingegangen sowie konkrete Beispiele für Einwilligungen im Arbeitsalltag gegeben.
Kennziffer | Recht_2023_02 |
Datum | 4. April 2023 |
Ort | Industrie- und Handelskammer Fulda |
Wochentage | Dienstag |
Uhrzeit | 14:30 - 17:30 Uhr |
Preis | 49,00 € inkl. Lernmittel |
Ansprechpartner | Frau Nicole Niemann Telefon: 0661 284-24 E-Mail: niemann@fulda.ihk.de |
Status: | Freie Plätze vorhanden |