Zielgruppe

Geschäftsführer, Inhaber Führungs- und Fachkräfte aus dem Personalwesen aus Industrie und Handwerkerbetrieben

Inhalt

Die Digitalisierung der Arbeitswelt hat den Beschäftigtendatenschutz stärker in den Fokus der Personalarbeit gestellt. Ob beim (E-)Recruiting im Bewerbungsverfahren, der Nutzung von Social Media im Unternehmen, dem Datenaustausch im Konzern oder bei der Übermittlung von Beschäftigtendaten in Drittstaaten, sämtliche HR-Aufgaben sind datenschutzkonform auszugestalten. Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen können zu massiven Bußgeldern führen. Auch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats erfordern besondere Beachtung. Mehr denn je sind daher exakte Kenntnisse der DSGVO und des reformierten BDSG für Arbeitgeber unerlässlich.

Der Bundesgesetzgeber hat mit § 26 BDSG eine Norm zum Beschäftigtendatenschutz geschaffen. Aktuell wird der EuGH demnächst darüber entscheiden, ob diese Norm dem Europarecht entspricht. Wenn der EuGH dem Votum des Generalanwaltes folgt hat das gravierende Folgen für den Beschäftigtendatenschutz. Der § 26 BDSG wäre nach europäischem Recht nicht mehr anwendbar. Übergangsfristen gewährt der EuGH keine, so dass von heute auf Morgen die Rechtsgrundlage entfallen würde.

Für Arbeitgeber stellt sich dann die Frage, auf welcher Grundlage er dann noch die Daten seiner Beschäftigten verarbeitet darf. Wären die Daten ggf. zu löschen? Und dann? In diesem Fall ist zügiger Handlungsbedarf geboten. Denn letztendlich werden diese Daten oder zumindest ein Teil der Daten, benötigt.

Inhalte:

• Rechtslage nach der möglichen EuGH-Entscheidung und Wegfall von § 26 BDSG

• Betriebsvereinbarungen als Rechtsgrundlagen unter Beachtung von Art. 88 DSGVO

• Das neue TTDSG im Beschäftigtendatenschutz

• Wichtige Praxishinweise und Handlungsempfehlungen für die alltägliche Arbeit

• Aufgaben, die aus der DSGVO von Unternehmen zu erfüllen sind: Informationspflichten, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Meldung von Datenschutzverstößen, Sanktionen

Referenten

Hans-Hermann Schild, Richter i.R., Tätigkeitsschwerpunkte u.a. im Bereich Datenschutzrecht, Personalvertretungsrecht und Beschäftigtendatenschutz. Vorsitzender von diversesten Einigungsstellen bei öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen. Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachgebiet Öffentliches Recht, IT-Recht und Umweltrecht von Herrn Prof. Dr. Gerrit Hornung, LL.M. an der Universität Kassel

Jürgen H. Stroscher, Geschäftsführer Drimalski & Partner, Informatiker, Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung, Datenschutzbeauftragter und Datenschutz Auditor (TÜV, udiszert©)

Seminarziel

Dieses Seminar soll Lösungsmöglichkeiten für Arbeitgeber bieten und den möglichen zulässigen Umgang mit Beschäftigtendaten nach dem Wegfall des § 26 BDSG herausarbeiten. Des Weiteren werden auf die Informationspflichten des Arbeitgebers und den Auskunftsrechten der Arbeitnehmer eingegangen sowie konkrete Beispiele für Einwilligungen im Arbeitsalltag gegeben.

Kennziffer Recht_2023_02
Datum 4. April 2023
Ort Industrie- und Handelskammer Fulda
Wochentage Dienstag
Uhrzeit 14:30 - 17:30 Uhr
Preis 49,00 € inkl. Lernmittel
Ansprechpartner Frau Nicole Niemann
Telefon: 0661 284-24
E-Mail: niemann@fulda.ihk.de
Status: Freie Plätze vorhanden
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