Hygieneschulung inklusive Infektionsschutzgesetz
Alle Mitarbeiter aus Küche und Service von Betrieben der Gastronomie, Hotellerie, Gemeinschaftsverpflegung, Catering und weiteren Lebensmittelbetrieben sowie deren Vorgesetzte.
Wenn Sie an dieser Schulung teilnehmen, erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen einer regelmäßigen Hygieneschulung. Das Thema klingt zunächst sehr theoretisch. Es geht jedoch um Sie, Ihre Mitarbeiter und Ihren Betrieb. Hygiene ist nicht alles, aber ohne Hygiene ist alles nichts. In Abwandlung eines bekannten Sprichwortes ist es unser Ziel, dass die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung für Sie nicht zur lästigen Pflicht wird, sondern Sie großen Nutzen aus ihr ziehen.
Inhaltsübersicht
- Kennenlernen der wichtigsten grundlegenden gesetzlichen Anforderungen
- HACCP – Die sieben Grundsätze und deren sinnvolle Anwendung und Umsetzung
- Mehrwert und Chancen eines HACCP-Systems
- Die Grundlagen der Mikrobiologie
- Personalhygiene
- Reinigung und Desinfektion
- Prävention und Reaktion bei Schädlingen
- Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz
- Rückstellproben, Trinkwasserproben, Oberflächenproben, Speiseproben
- Was soll, was muss, was ist „Stand der Technik“?
Ziele
- Sie kennen die wesentlichen Grundgedanken und Forderungen der gültigen Rechtsgrundlagen.
- Sie können beurteilen, ob Ihr HACCP-System auf dem aktuellen Stand ist und erhalten Informationen, um es gegebenenfalls zu ergänzen.
- Sie kennen die wichtigsten Elemente der guten Hygienepraxis für Lebensmittel.
Mit Teilnahme an dieser Schulung erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen einer regelmäßigen Hygieneschulung und erhalten die nach Infektionsschutzgesetz § 43 notwendige Wiederholungsbelehrung.
Achtung! Diese Schulung ersetzt nicht die Bescheinigung über eine Erstbelehrung gemäß § 43 Abs.1 Infektionsschutzgesetz für die erstmalige Aufnahme einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich. Sie kann ausschließlich vom Gesundheitsamt oder einem dafür zugelassenen Arzt erstellt werden.
Bitte denken Sie daran, Ihren Nachweis zum Abstempeln für das Infektionsschutzgesetz mitzubringen.
Gastronomie, Hotellerie, Gemeinschaftsverpflegung, Catering und weitere Lebensmittelbetriebe müssen in Anlehnung an die Verordnung (EG) 852/2004 jährlich mindestens eine Hygieneschulung sowie alle zwei Jahre eine Wiederholungsbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz absolvieren.
Kennziffer | Gastro_2023_02 |
Datum | 3. Juli 2023 |
Ort | Industrie- und Handelskammer Fulda |
Wochentage | Montag |
Uhrzeit | 14:00 -16:00 Uhr |
Preis | 30,00 € inkl. Lernmittel |
Ansprechpartner | Frau Nicole Niemann Telefon: 0661 284-24 E-Mail: niemann@fulda.ihk.de |
Status: | Freie Plätze vorhanden |
Kennziffer | Gastro_2023_03 |
Datum | 25. September 2023 |
Ort | Industrie- und Handelskammer Fulda |
Wochentage | Montag |
Uhrzeit | 10:00 -12:00 Uhr |
Preis | 30,00 € inkl. Lernmittel |
Ansprechpartner | Frau Nicole Niemann Telefon: 0661 284-24 E-Mail: niemann@fulda.ihk.de |
Status: | Freie Plätze vorhanden |